Nach Umknickverletzungen kommt es in 20-40 Prozent der Fälle zu dauerhaften Beschwerden oder Funktionseinschränkungen. Hier kann eine chronische Instabilität reultieren oder auch eine Einklemmungssyndrom. Schmerzen, wiederkehrende Schwellungen und Schwierigkeiten, das Gelenk stärker in eine Richtung zu bewegen (zum Beispiel Treppen runten steigen) sind Gründe für eine weitere Abklärung und Behandlung.

Nach konservativer Behandlung (Physiotherapie, Geschicklichkeitstraining, Bandagenversorgung) kommt es in eingen Fällen trotzdem zu Beschwerden. Nach der Abklärung (Erhebung der Krankheitsgeschichte, körperlicher Untersuchung) und weiteren Untersuchungstechniken wie spezielle Röntgenaufnahmen (alles in unserer Praxis) und CT oder MRT ergibt sich dann fallweise die Notwendigkeit einer Spiegelung (Arthroskopie) des Sprunggelenkes.

Operation

Die Operation ähnelt grundsätzlich den anderen Gelenkspiegelungen mit dem Unterschied, dass das Sprunggelenk deutlich kleiner als Knie- oder Hüftgelenk ist. Für die operative Spiegelung des Sprunggelenkes ist deshalb feineres Instrumentarium nötig. So beträgt der Durchmesser der Optik nur noch 2,4 mm. Neben dem diagnostischen Teil (Bestätigung der Befundes und Kontrolle auf weitere krankhafte Veränderungen) wird während der gleichen Operation auch die Behandlung vorgenommen.

Nachbehandlung

Grundsätzlich hängt die Nachbehandlung von der Art der Operation ab. Im Regelfall schließt sich eine physiotherapeutische Übungsbehandlung an. Zusätzlich zu den Übungen mit den Therapeuten werden dann Eigenübungen erlernt. Im weiteren Verlauf kann die Verordnung von Krankengymnastik am Gerät oder sportartspezifisches Training notwendig sein.

Leave a Reply