Grundsätzlich unterscheiden wir bei Behandlungen in konservativ und operativ.
Viele Krankheitsbilder sprechen gut auf eine konservative Behandlung an und brauchen neben Zeit unterstützende Maßnahmen. Die Hilfen sind Physiotherapie, physikalischen Anwendungen, Medikamente und Hilfsmittel.
Viele Patienten wollen aber mehr, nicht abwarten oder fragen einfach nach neuen, modernen zusätzlichen Verfahren oder nach zusätzlichen bekannten, etablierten Verfahren, um den Heilungsprozess zu unterstützen.
Unterstützend können eine Nahrungsumstellung sein, ein Ausgleich einer Mangelernährung (die vorher diagnostiziert werden sollte) oder auch andere bekannte Maßnahmen, zu denen im Einzelfall aber ein Eigenanteil geleistet werden muss. Die Kostenerstattung ist von der Krankenkasse abhängig, von der Körperregion, von der Einteilung eines Krankheitsbildes und von der nachgewiesenen Behandlungsdauer.
Bei der Stoßwelle unterscheiden wir die fokussierte und die radiale Stoßwelle. Diese beiden Arten unterscheiden sich bei der Energieabgabe in der Frequenz, der Zeitdauer, der möglichen Anwendungsgebiete und vor allem in der Energiemenge /-dichte sowie der Möglichkeit, den Energiestrahl zu fokussieren.
Hier wird es unübersichtlich. Ob etwas bezahlt wird, hängt vom einen von der Kasse ab. Hier gibt es Unterschiede bei den Privaten Kassen, bei der Beihilfe, bei der Berufsgenossenschaft und den gesetzlichen Kassen.
Nehmen wir die Stoßwellenbehandlung: hier gibt es Unterschiede zwischen Privat (zahlen häufig), der Beihilfe (wenn es im Katalog steht oder auf individuelle Anfrage). Bei den gesetzlichen Kassen hängt es davon ab, wie lange Ihre Krankheit besteht, welches Körperteil betroffen ist und wie Ihre Krankheit wie lange nachgewiesen (bei einem Arzt) und kodiert wurde (jede Krankheit bekommt einen Code, aber diese muss “richtig” sein).
Wir empfehlen (obwohl bei einer Wunschleistung das nicht notwendig ist) eine Rücksprache mit Ihrer Kasse vor der Behandlung. Ein Attest über die Notwendigkeit einer solchen Behandlung kann auf Wunsch ausgestellt werden.
Technisch funktioniert alles, vom Computer, mit dem Handy,.. kein Problem. Wenn Sie sich nicht anmelden können, haben Sie vermutlich nicht den Betreff Ihres Besuches vermerkt (rechts oben), das ist ein Pflichtfeld. Außerdem müssen Sie Ihre Kontaktdaten ausfüllen. Falls Sie keine Bestätigungsmail bekommen haben, haben Sie vermutlich Ihre Mailadresse falsch geschrieben.
Die Stoßwellenpreise sind abhängig vom Versicherungsstatus (Privat, BG, Beihilfe, Selbstzahler) und von der Art der Stoßwelle.
Die fokussierte Stoßwelle ist deutlich energiereicher, technisch aufwendiger (anderes Gerät), dauert länger und ist damit teurer.
Für privatversicherte Patienten gilt die ärztliche Gebührenordnung (GOÄ).
Gesetzlich versicherte Patienten, die Stoßwelle als Selbstzahler in Anspruch nehmen, finden hier Information über den Eigenanteil.
Free Trial
Free Trial
Projects
SSL
Sub-domains
RADIALE STOSSWELLE
25€
PRO ANWENDUNG
4-6 Anwendungen
Eine Anwendung pro Woche
Tennisellenbogen, Fersensporn, Achillodynie, Triggerpunkte
Preise für Selbstzahler. Die Abrechnung erfolgt nach der GOÄ.
Preise können geringfügig abweichen
FOKUSSIERTE STOSSWELLE
98€
PRO ANWENDUNG
3-5 Anwendungen
Eine Anwendung pro Woche
Tennisellenbogen, Fersensporn, Achillodynie
Kalkschulter, verzögerte Knochenbruchheilung
Preise für Selbstzahler. Die Abrechnung erfolgt nach der GOÄ.
Preise können geringfügig abweichen
Sie kommen insgesamt 3-5 zu uns, häufig in einem wöchentlichen Abstand. Diese kann im Einzelfall, je nachdem wie Ihr Körper reagiert, angepasst werden.
Bei der fokussierten Stoßwelle werden z.B. 2000 Impulse mit 4 Hz abgeben, also 500 Sekunden, also ca 8 Minuten.
Bei der radialen Stoßwelle manchmal bis zu 10.000 Impulse, aber mit 30 Hz, also 330 Sekunden, ca 5 Minuten.
Ja.
Schmerzen sind notwendig für den Heilungsprozess (der chronische Schmerz soll ja von Ihnen nicht mehr wahrgenommen werden, also braucht es eine andere Form der Stimulation), werden aber mit Ihnen zusammen vorsichtig und individuell ausprobiert.
Wir starten mit 1/4 der empfohlenen Energie und tasten uns vorsichtig an Ihre individuelle Schmerzgrenze. Dieser Wert wird dann für die nächste Behandlung bei uns gespeichert.
Sie können als Selbstzahler online einen Termin buchen. Wenn Sie das machen, bekommen Sie an diesem Tag eine Selbstzahlerbehandlung. Also wenn Sie sicher an einem Fersensporn leiden und eine Stoßwellenbehandlung wünschen, können Sie einen Stoßwellentermin vereinbaren.
Wenn die Diagnose nicht klar ist, schlagen wir folgendes vor: Entweder Sie kommen in die Selbstzahlersprechstunde, dann wird an diesem Tag alles in Rechnung gestellt. Oder Sie möchten zuerst eine Diagnose zu Lasten der Krankenkasse gestellt bekommen: dann buchen Sie einen Sprechstundentermin (gesetzlich versichert – Sprechstunde), dann untersuchen wir Sie (das ist eine Kassenleistung) und wenn Sie nach der Untersuchung eine Selbstzahlerstoßwelle wollen, können wir das machen.
Das aber machen wir zu einem separaten Termin (keine Wartezeit) und trennen so auch sauber die kassenärztliche Behandlung und die Selbstzahlerbehandlung. Einen Kostenvoranschlag geben wir Ihnen bei der ersten Behandlung oder Sie schauen hier nach den Kosten.
Wenn Sie Patient einer gesetzlichen Krankenkasse sind, gibt es Voraussetzungen, damit die Kasse die Leistung bezahlt. 1. Es gelten immer die WANZ Kriterien (es muss wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig sein). 2. In Deutschland gibt es einen gemeinsamen Bundesausschuss (GBA), der festlegt, welche Methoden bezahlt werden sollten. Hier ist es notwendig, einen wissenschaftlichen Nachweis zu erbringen und dann wird in diesem Ausschuss abgestimmt.
Die Probleme:
- der Ausschuss hat möglicherweise verfassungsrechtlich keine Legitimation, das zeigen veröffentliche Gutachten.
- Die Einschätzungen liegen Jahrzehnte zurück, damals gab es andere Daten
- Aktuell wurde die Einschätzung für den Fersenspron erneuert und siehe da: es wird von den Krankenkassen bezahlt werden, wenn die Ziffern dazu festgelegt sind. Aber wenn nach der neuen Studienlage der Fersensporn behandelt werden darf, kann es gut sein, dass die anderen Körperregionen folgen.
Hier muss man nach Indikationen und Krankenkasse unterscheiden.
Privatkassen zahlen die fokussierte und die radiale Stoßwelle, die Beihilfe zahlt die fokussiere Stoßwelle und die BG (Berufsgenossenschaft) die fokussierte Stoßwelle, hier aber bei der verzögerten Knochenbruchheilung.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt bis jetzt nicht. Seit neuestem zahlt die Krankenkasse die Stoßwelle beim Fersensporn, der über 6 Monate besteht und schon (ohne Erfolg) behandelt wurde. Da man das kleingedruckte kennen muss (ist es dann Kassenleistung oder Selbstzahlerleistung) müssen wir Sie vorher sehen und befragen.
Die Stosswellenbehandlung ist eine effektive und wissenschaftlich gut untersuchte Methode. Die Ansprechraten sind hoch (je nach Krankheitsverlauf und angewendeter Energie). Auch nach strengsten Kassenrichtlinien (gesetzliche Kasse) ist die Stoßwelle bei einigen Krankheitsbildern und Voraussetzungen “erlaubt” (da heisst, wird von der Kasse bezahlt).